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Leistungen

Für Sie und Ihre Immobilie

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WEG-Verwaltung


Bei dem Begriff Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) handelt es sich um die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Wohnanlage mit Eigentumswohnungen. Unsere Aufgabe als Hausverwaltung ist die zuverlässige, sichere und gesetzeskonforme Umsetzung Ihrer Vorstellungen und Beschlüsse in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat und der Eigentümergemeinschaft.


Sie als Eigentümer profitieren von Transparenz, verständlichen Jahresabrechnungen, gut vorbereiteten und souverän moderierten Eigentümerversammlungen, präzise formulierten Beschlussanträgen, zeitnaher Erstellung und Versendung der Protokolle und insbesondere von der Umsetzung aller Beschlüsse.


Allgemeine
Verwaltung

• Datenpflege
• Eigentümerversammlungen
• Beschlussdruchführung
• uvm.


Kaufmännische Verwaltung

• Buchhaltung
• Zahlungsverkehr
• Jahresabrechnungen
• uvm.



Technische
Verwaltung

• Objektbegehungen
• Instandhaltungsmaßnahmen
• Auftragsvergabe
• uvm.

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Mietverwaltung


Bei dem Begriff der Mietverwaltung handelt es sich um die Verwaltung einer vermieteten Immobilie mit mehreren Wohnungen. Als "verlängerter Arm" des Eigentümers sorgen wir für eine umfassende und qualifizierte Betreuung sowie die vollständige Entlastung von umfangreichen Arbeiten. Hierbei steht für uns die Werterhaltung und die Rendite Ihrer Immobilie im Vordergrund.


Angefangen mit der kaufmännischen Abwicklung, über die technische Verwaltung, bis zur sorgfältigen Abwicklung von Mieterwechseln sind wir für Sie tätig.


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Kaufmännische Verwaltung

• Buchhaltung
• Zahlungsverkehr
• Jahresabrechnungen
• uvm.


Technische
Verwaltung

• Objektbegehungen
• Instandhaltungsmaßnahmen
• Auftragsvergabe
• uvm.

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Sondermietverwaltung


Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, ist Kraft Gesetzes Mitglied in einer Eigentümergemeinschaft, sobald die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt ist. Für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bestellt die Eigentümergemeinschaft einen WEG - Verwalter.Die Verwaltung des Sondereigentums, sprich Vermietung und Mieterbetreuung, Schriftverkehr, Mängelbeseitigung im Wohnungs- / Teileigentum usw. bleibt jedoch Sache des Eigentümers.


Um hier Entlastung zu gewährleisten, übernehmen wir gern für die Objekte, die im Rahmen der WEG - Verwaltung durch uns betreut werden, auch für den einzelnen Eigentümer die Sondermietverwaltung. Dazu bedarf es des Abschlusses eines gesonderten Vertrages zwischen dem Wohnungs- / Teileigentümer und der Verwaltung. In diesem Falle würden dann für die betreffende Wohnung dieselben Leistungen erbracht wie für die Mietverwaltung.


Kaufmännische Verwaltung

• Buchhaltung
• Zahlungsverkehr
• Jahresabrechnungen
• uvm.


Technische
Verwaltung

• Objektbegehungen
• Instandhaltungsmaßnahmen
• Auftragsvergabe
• uvm.

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